Musicorn-Musikschule

 

Lullaby (von P. Korn-Krejci, Bearb.: Musicorn)

Musicorn-Musikschule -SCHULORDNUNG

§1 An- und Abmeldung

1.1 Anmeldungen sind jederzeit möglich und erfolgen durch Schriftform.

      Mit der Anmeldung wird die Schulordnung anerkannt.

1.2 Abmeldungen aus der Musikschule erfolgen schriftlich spätestens

     6 Wochen vor Ende eines Semesters. (30.09./31.03.)

1.3 In besonderen Fällen (Umzug, Krankheit etc.) ist eine Abmeldung

       in  Absprache mit der Schulleitung auch zu einem anderen Termin  

       möglich.

§ 2 Schuljahr


2.1 Das Sommersemsester beginnt am 01. April und endet am 30.     

       September. Das Wintersemester beginnt am 01. Oktober und endet am 31. März.

2.2 Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlich-allgemeinbildenden Schulen in Baden Württemberg.

§ 3 Schulgeld

3.1 Die Verpflichtung zur Bezahlung der Unterrichtsgebühren beginnt mit dem ersten Unterrichtsmonat.

3.2 Die Schulgebühren sind jeweils zum ersten Tag des Monats  zu entrichten.

      (12 x pro Jahr, auch während der Ferienzeit))

3.3 Gebührenermäßigung: für Familienmitglieder und bei  Belegung von mehreren Unterrichtsfächern.
      Sondervereinbarungen sind auf Anfrage möglich.

§ 4 Unterricht


4.1 Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probemonat. Entgegen der normalen Regelung zur  Abmeldung kann
      am Ende des Probemonats eine Kündigung des Unterrichtsvertrags erfolgen. Die Entgeltpflicht für diesen
      Monat besteht trotzdem.

4.2 Die Teilnahme an Sonderproben und Vorspielen ist  verpflichtend und gilt als Unterricht.

§ 5 Unterrichtsversäumnis / Unterrichtsausfall

5.2 Durch den Schüler versäumter Unterricht (Erkrankung, Schulausflug o. ä.) wird nicht nachgeholt.

5.3 Fallen durch Erkrankung der Lehrkraft mehr als drei  Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr aus, werden
      Ersatztermine zur Verfügung gestellt. Ein vereinbarter

      Nachholtermin, der nicht wahrgenommen wird, gilt als nachgeholt.

§ 6 Haftung/Aufsicht

6.1 Eine Haftung besteht nur während des Unterrichts am Unterrichtsort.

6.2 Aufsicht besteht nur während der Unterrichtsstunde.

§ 7 In-Kraft-Treten


7.1 Die neue Schulordnung und die dazugehörige Gebührenordnung treten mit dem 01.04.2010 in Kraft.
      Diese Schulordnung ersetzt die alte Schulordnung und Gebührenordnung vom 01.01.2007.

Musicorn-Musikschule, Plochingen - qualifizierter Unterricht zu fairen Preisen